Organisation

Die PSAG hat keine juristisch festgelegte Form. Sie ist kein Verein im Sinne des Vereinsrechtes. Sie ist eine Arbeitsgemeinschaft, die ihre Existenzberechtigung und ihre formale Form aus dem Landespsychiatrieplan erhält. In Bayern sind die Bezirke zuständig für die Betreuung und Versorgung psychisch kranker Menschen.

Der Bezirk Unterfranken ist in drei Regionen unterteilt. Region I (Untermain) umfasst die Stadt Aschaffenburg, sowie die Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg. Region II (Mainfranken) besteht aus der Stadt Würzburg sowie den Landkreisen Würzburg, Kitzingen und Main-Spessart. Region III (Rhön-Main) umfasst die Stadt Schweinfurt sowie die Landkreise Schweinfurt, Hassberge und Rhön-Grabfeld.

Dieser regionalen Aufgliederung hat sich die Organisationsstruktur der PSAG angepasst. In Unterfranken gibt es daher drei PSAGen. Alle drei PSAGen sind voneinander unabhängige Organisationen. Sie geben sich jeweils ihre eigene Struktur, arbeiten gleichberechtigt nebeneinander und pflegen eine enge Kooperation und Abstimmung miteinander. Die drei PSAGen haben gemeinsam eine Stimme im PKA (Planungs- und Koordinierungsausschuss) des Bezirks Unterfranken.

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